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Flucht und Einwanderung

Können Migranten ihren Namen ändern, um Diskrimierung zu entgehen? Laut deutschem Gericht: Nein!

J. Olaf Kleist
Politikwissenschaftler mit dem Schwerpunkt Flüchtlingsforschung

am Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM), Berlin.

Gründer des Netzwerks Fluchtforschung.

Forscht zu, schreibt über und kommentiert Migrations- und Flüchtlingspolitik, insbesondere aber nicht nur in Deutschland und Europa.

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J. Olaf KleistSamstag, 16.07.2016

Mit vielen Flüchtlingen, die in Deutschland Schutz und perspektivisch ein neues Zuhause gefunden haben, wird auch auf die deutsche Gesellschaft vieles Neues zukommen, zum Beispiel ungewohnte Namen. Sich daran und an deren Aussprache zu gewöhnen, wird zur Gegenseitigkeit der Integration gehören. Doch solange die deutsche Gesellschaft mit einer solchen Integrationsleistung noch Schwierigkeiten hat und nicht-deutsch klingende Namen zu Diskriminierung auf dem Arbeits- und Wohnmarkt führen, wäre es für Migranten eine Möglichkeit, ihren Namen zu ändern. In anderen Einwanderungsländern ist dies durchaus üblich, wenn es auch oft als eine Assimilierung bzw. ein Assimilierungsdruck kritisiert wird. 

Ein Gericht in Göttingen erlaubte eine solche Namensänderung einer Flüchtlingsfamilie aus Aserbaidschan nun aber gerade nicht. Es sei nicht Aufgabe des Namensrechts, gesellschaftlicher Diskriminierung entgegenzuwirken - eine merkwürdige und nicht wirklich haltbare Begründung, die zudem in einer unschönen Tradition steht. Dass eine Diskriminierung aufgrund 'undeutscher' Namen verhindert werden sollte steht außer Frage. Dass, solange es solche Diskriminierung gibt, Migranten aber Ihr Nicht-Deutschsein durch eine Namensänderung nicht verbergen dürfen, scheint dann doch nur eine weitere Diskriminierung zu sein.

Können Migranten ihren Namen ändern, um Diskrimierung zu entgehen? Laut deutschem Gericht: Nein!

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