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Arzneimittelskandale: Bundesregierung macht nicht von ihren Möglichkeiten Gebrauch

Med Watch
evidenzbasierter Medizinjournalismus
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Med WatchSamstag, 08.12.2018

Gleich drei große Arzneimittelskandale verunsichern derzeit Patienten in Deutschland: In Bottrop hat ein Apotheker über Jahre Krebsmittel deutlich unterdosiert, womöglich sind tausende Patienten betroffen – er wurde hierfür in erster Instanz zu zwölf Jahren Haft verurteilt. In Brandenburg importierte ein Pharmagroßhändler offenbar gestohlene Krebsmittel aus Griechenland, die auf äußerst fragwürdige Weise gelagert und transportiert wurden. Und Blutdrucksenker mit dem Wirkstoff Valsartan, die allein im letzten Jahr nach Schätzungen 900.000 Patienten in Deutschland nahmen, waren mit einem potenziell krebserregenden Stoff verunreinigt.

Eins haben all diese Skandale gemein: Die Behörden erkannten die Probleme nicht rechtzeitig – oder griffen viel zu spät ein. Wie bewertet die Bundesregierung, dass in dem „Bottroper Apothekerfall“ und auch im Fall „Lunapharm“ die zuständigen Aufsichtsbehörden über Jahre nicht mitbekommen hatten, dass die Patientensicherheit erheblich beeinträchtigt oder gefährdet war? – Das hatte die die FDP-Bundestagsfraktion die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage gefragt.

Jetzt, wo die Antwort vorliegt, übt die Oppositionspartei starke Kritik: Die Bundesregierung zeige nicht genug Interesse daran, die Arzneimittelskandale der vergangenen Monate aufzuklären. Das erklärte Andrew Ullmann, Obmann der FDP-Fraktion im Bundestagsgesundheitsausschusses. Was an der Kritik dran ist und was die Antwort der Bundesregierung für die Arzneimittelsicherheit in Deutschland bedeutet, berichtet Hinnerk Feldwisch in diesem Stück. So geht unter anderem aus dem Antwortschreiben, verfasst durch Sabine Weiss, parlamentarischer Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium hervor, dass die Bundesregierung nach Bekanntwerden des Lunapharm-Skandals keine eigenen Mitarbeiter nach Brandenburg geschickt hat und dies auch nicht beabsichtigt hatte, um die Einhaltung von Bundesgesetzen zu kontrollieren.

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