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Klima und Wandel

Windenergie in der Krise: Von Großbritannien lernen würde helfen

Nick Reimer
diplomierter Energie- und Umweltverfahrenstechniker, Wirtschaftsjournalist und Bücherschreiber
Zum Kurator'innen-Profil
Nick ReimerMittwoch, 23.10.2019

Eigentlich müsste die Sache klar sein: Die Regierung von Angela Merkel (CDU) hat beschlossen, den Ökostromanteil in Deutschland bis 2030 von jetzt 40 % auf dann 65 % zu steigern. Dafür müssten jedes Jahr 2.500 mittelgroße Windräder (oder 1.000 sehr große) neu aufgestellt werden. Tatsächlich aber wurden hierzulande bis Ende September gerade einmal 148 neue Windräder in Betrieb genommen.

In guten Jahren gingen in Deutschland so viele Anlagen binnen viereinhalb Wochen ans Netz. Aber die guten Jahre sind längst vorbei, bereits 2018 war der Ausbau "eingebrochen", wie es der Bundesverband Windenergie formulierte: 743 Anlagen wurden 2018 installiert, ein minus von 55 Prozent gegenüber 2017.

Nun also der fast vollständige Stillstand. Die Branche stöhnt, ein Windgipfel jagt den nächsten, 35.000 Arbeitsplätze sind in Gefahr. Dabei ist das Problem hausgemacht: Bis 2016 konnte jeder "sein" Windrad über das EEG finanzieren, seitdem wird Windenergie "ausgeschrieben". Die Bundesnetzagentur stellt Projekte vor und fordert Investoren auf, Preise zu kalkulieren, zu denen der Windpark gebaut werden kann. Wer das billigste Angebot nennt, erhält den Zuschlag.

Jahrelang war dieses "Ausschreibemodell" in Großbritannien Praxis. Man konnte dort erkennen, warum es nicht funktioniert: Große Akteure wie die Energiekonzerne haben kein Interesse; neu gebaute Windräder machen ihren alten Kohlekraftwerken Konkurrenz. Kleine Unternehmen, Private oder Genossenschaften hingegen haben Schwierigkeiten, überhaupt ein Angebot abzugeben: Die Planungen dazu kosten oft sechsstellige Summen.

Was in Great Britain zu beobachten war, ist nun in Deutschland der Fall: Windräder mit 500 Megawatt Leistung wurden im September ausgeschrieben, aber es gab zu wenige Angebote. Lediglich 187 Megawatt werden gebaut – etwa 90 Anlagen mit mittlerer Leistung. In Großbritannien hat man 2013 übrigens das "Ausschreibemodell" abgeschafft und durch eine Umlage wie beim EEG ersetzt. Siehe da: Seitdem läuft die Energiewende dort.

Windenergie in der Krise: Von Großbritannien lernen würde helfen

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Kommentare 17
  1. Holger Lindner
    Holger Lindner · vor 5 Jahren

    @Hansi Trab Man muss das nicht an der Zahl 100.000 fest machen." Wie ich schon sagte, ist das EEG kaum verstanden worden, da die meisten nur die EEG-Einspeisevergütung 20 Jahre fix im gierigen Hirn verankert haben. Einigen damals, ging es auch um noch eine sinnhaftigkeit, zB die ISET der Uni Kassel. Da hat man schon damals an "autarken" Modellen getüftelt, und ich sag dazu nichts mehr, denn ich kenne diese Vögel teilweise persönlich. Aus der Ecke kam dann später auch SMA hervor.

    Nicht Ökologie war es, sondern die grenzenlose Gier nach staatlich garantierter Rendite.

    Nun habe ich Trottel mich irgendwann mal daran gemacht, das EEG im Detail zu studieren und die ganzen Querverweise aus sonstige § zu verstehen. Und siehe da, es gab eine "planwidrige Regelungslücke" (pR) wen es interessiert hier: https://de.wikipedia.o...

    Den Fall den ich konstruiert hatte, war "einfach". Denn das technische System, was wir konstruiert haben, ist ein Speicherkraftwerk und fällt unter die Erzeugungsanlagen, die das EEG als Erzeugungsanlagen anerkennt.

    Das besondere daran ist, dass der Bezug in das Speicherkraftwerk, von garantierten EE-Strom, zB von der 20 km entfernten WEA Anlage, oder auch Börsennotierte Kontigente, nur die Netzgebühr zu bezahlen hatte. Alle anderen Steuern etc.pp. fallen bei 100% EE Strom flach. Dieses Speicherkraftwerk haben wir nun virtuell in den Keller in ein Mehrfamilienhaus gestellt und angeschlossen.

    Sämtlicher Strombezug der Mieter wurde über das Speicherkraftwerk zu 100% gedeckt. Wir haben aus 100% EE-Strom, wieder 100% EE-Strom neu erzeugt. Das ist wichtig zu wissen, denn wer weiß schon, dass der Strom mit vorher nicht mehr identisch ist. Das hat auch damit was zu tun, da Strom dem Produkthaftungsgesetz unterliegt. (Wer weiß denn schon so was gelle?!)

    Dh: Rechtlich ist es nun egal, ob im Keller eine PV anlage oder Windmühle steht oder unser Speicherkraftwerk, das Speicherkraftwerk hat genau den gleichen rechtlichen Status als EE-Erzeugungsanlage.

    Nun konnten wir beweisen, dass das Mehrfamilienhaus zu 100% die Energiewende für sich vollzogen hatte, denn der Nachweis wurde geführt, aus 100% EE-Strom sich selbst zu versorgen. Wie sollte denn sonst ein MFH in der Innenstadt ohne Möglichkeit von PV und Wind und BHKW denn die "Wende" vollziehen ?! Oder dürfen das die MFH in den Innenstädten gar nicht ?! Ist das nicht Diskriminirung und widerspricht dem Gesetzes SINN ?! DENN ALLE sollen die WENDE vollziehen.

    Für diesen Strom wurde niemals eine Einspeisevergütung in Rechnung gestellt. Dh die Hauptquelle wurde nicht subventioniert, und in der zweiten Stufe der Stromerzeugung direkt vor Ort, auch nicht. Es wurde nur das Übertragungsnetz genutzt, und dafür auch bezahlt.

    An diesem Konzept, verdiente nun keiner mehr dran. Denn alle anderen Umlagen und Steuern, konnten nach diesem Konzept nicht gefordert werden. Darauf hin wurde der Gesetzgeber hektisch und es musste eine Novelle her, um diese Lücke zu schließen. Und das gewiss nicht im Sinne der "Energiewende" und dem Anwender, nein, nur im Sinne der Raubvögel. So bleiben dann nur noch in der Eigennutzung 10.000 kWh/anno übrig.

    Das nur im Groben beschrieben.

    1. Nutzer gelöscht
      Nutzer gelöscht · vor 5 Jahren · bearbeitet vor 5 Jahren

      Danke, jetzt hast Du mir einen Sack voll Hausaufgaben und den Willen das zu durchsteigen aufgebrummt.

      Im Prinzip hab ich's glaube ich kapiert. Es ist, wie wenn der Fiskus meine selbstgezüchteten Gurken besteuern würde sobald ich mehr als 2 Pflänzchen hätte und mir damit die Möglichkeit nähme, mich mit Gurken selbst zu versorgen. Außerdem verlangt er Abgaben auf Saatgut und Blumentöpfe und gegessen werden dürfen die Gurken nur mit einem speziellen Plastikeinwegbesteck, das von einer überregionalen Landwirtschaftszentralagentur abgekauft werden muss, weil die muss ja entschädigt werden, weil ansonsten an meinen eigenen Gurken keiner verdient.

      Im Prinzip richtig?

    2. Holger Lindner
      Holger Lindner · vor 5 Jahren

      (in Antwort auf gelöschten Kommentar) Ja, so ist das...

      Dieser "Ökolabel" ist nichts anderes, als eine riesige Blendung, denn es soll gar nicht von Statten gehen.

      Frag dochmal die einschlägigen Genossenschaften, wie die fertig gemacht wurden sind.

      https://www.hna.de/lok...

      Die beiden Japanerinnen waren am Montag die letzten beiden Gäste, die bei einer Besucherführung von Roswitha Brinkmann durchs bisher genossenschaftlich geführte Bioenergiedorf und über die Bioenergieanlagen geführt wurden. Seit Dienstag gehören die Anlagen am Koppelweg und das Nahwärmenetz im Dorf der EAM EnergiePlus GmbH. Das erste Bioenergiedorf Jühnde, das mit Bürger- und Gemeinschaftssinn über eine Genossenschaft seine Strom- und Wärmeversorgung aus regenerativen Quellen selbst in die Hand genommen und dafür weltweit Beifall und Anerkennung erfahren hat, ist Geschichte.

      komischer Weise bin ich auf dem Dorf groß geworden, mein Opa mit einer der ersten Genossen, und ich habe damals schon gesagt: Ihr werdet gefressen. Nun, Gott sei Dank, erlebt er das nicht mehr, denn spätestens jetzt hätte er wohl die Knarre gezogen. Die uneinsichtigen Deppen dort, wollten ja nicht auf meinen Rat hören. Komischer Weise war der SuperStar Jürgen Trittihn nicht mehr vor Ort. Und auch ein anderer Dummkopf nicht. Aber mir egal.

      Erstens haben die sich nicht mit dem Strom versorgt, sondern alles in das Netz gegen Einspeisevergütung eingespeisen MÜSSEN. Ferner mussten die Jahrelang mit Diesel das Stützfeuer betreiben, weil die Fermenter nicht das richtige Gas erzeugt hatten, für die BHKW. Begleitet natürlich von den Hochwissenschaftlern der Uni Göttingen und Kassel.

      Die hätten den Schlitzaugen nicht Kuchen backen sollen für Umme, sondern Eintrittsgeld verlangen sollen. Dann wäre die Anlage damals ruck zuck amortisiert gewesen.

      Günstiger wäre es gewesen, keine Nahwärmeversorgung aufzubauen, sondern im Dorf kleine BHKW Kraftwerke (50 kVA), die dann mit vernünftigen Gas aus dem Fermenter und LPG Beimischung beliefert und gelaufen wären. Dann hätte man den Strom auch direkt selber nutzen können. 4-6 Nachbarn ein Kleinkraftwerk.

      Genau dieses Dorf hätte sich vorzüglich für unseren jetzigen Stand der Technik geeignet. Und dann aber mit einem Rudel Fach-Advokaten im Kreuz.

      Denn PV Anlagen, haben die Schweinebauern auch genügend dort auf den Dächern.

      Genau da hätte ich nun eine 3 Megawattt Anlage unseres Konzeptes hingestellt.

      Aber nein... aber nein...

  2. Holger Lindner
    Holger Lindner · vor 5 Jahren

    Auch hier auf der Frontseite sollte genau das Thema zu der Blindleistung im Netz verankert werden

    https://www.bmwi.de/Re...

    Direkt aus dem Hause BMWi und nicht von Wikipedia kopiert. Es macht zwar Arbeit und Kopfschmerzen das zu verstehen, ist aber im Grunde genommen einfach.

    Die Studie ist aus dem Jahre 2016 also quasi noch Brandneu, wenn man es so sehen will.

    1. Nutzer gelöscht
      Nutzer gelöscht · vor 5 Jahren

      Ich traue da einfach Deinem Insiderwissen und technischen Sachverstand, den ich zugegeben nicht habe.

      Meine Frage: wie schaffen wir jetzt die technischen, politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen, dass

      a) auch kleine Genossenschaften wieder die Möglichkeit bekommen diese neuen Anlagen zu betreiben

      und

      b) die alten Anlagen möglichst rasch umgerüstet / ersetzt werden können?

    2. Holger Lindner
      Holger Lindner · vor 5 Jahren

      (in Antwort auf gelöschten Kommentar) Zu a)

      indem man gesetzlich die Netze vor Ort, zb im ländlichen Bereich, den Genossenschaften die Eigenerzeuger sind, unentgeltlich überlässt. Den Eigenerzeugten Strom, weder besteuert, noch mit EEG Umlagen belastet. Das was im Dorf oder der Gemeinde erzeugt wird, nutzt erst einmal der "Zelle" vor Ort etwas.

      Das ist eigentlich gesetzlich schon vorgesehen, und nennt sich Bilanzkreis.

      Hierbei kann man immer die Trafostationen im Bereich Mittelspannung zu Niederspannung annehmen. Dort ist dann die Grenze des Bilanzkreises.

      Das heißt, die Bewohner investieren alle in ihre Energieversorgung als "Insel-Netz".

      Erzeugt der Bilanzkreis nun dauerhaft mehr Strom, als er selber benötigt, weil er eben zB günstig liegt, dann kann er diesen Überschuss zB an Dorf B, was nicht die Möglichkeit der EE Erzeugung hat, direkt verkaufen. Wieder von Steuern und Umlagen befreit.

      Alleine durch Steuer und Umlagebefreiung sinkt der Strompreis unter 10 cent/kWh.

      Anstatt nun 30 Cent an die Raubritter Staat und Netzbetreiber abzudrücken, steht somit Investitionskapital zur Verfügung. Ob PV Wind oder BHKW Sinnvoll sind, wird vor Ort fest gelegt.

      Dorf B was nun nicht Erzeuger ist, kann sich nun verschieden Speichermöglichkeiten anschaffen und von Dorf B die EE-einheiten aufnehmen. Sagen wir zu 13 cent/kWh.

      zu b)

      Durch die vorgestellte Technologie von FREQCON können alle Altanlagen weiter betrieben werden, wenn diese an die Converter/Inverter Einheit angeschlossen werden. Durch diese Technologie wird das Dorf "galvanisch" von dem Hauptnetz getrennt. es besteht kein direkter Kontakt mehr.

    3. Nutzer gelöscht
      Nutzer gelöscht · vor 5 Jahren

      @Holger Lindner Danke für die ausführliche Antwort. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, könnten also auch nach aktueller Gesetzeslage Genossenschaften, die weniger als 100.000 Stromabnehmer haben, das einfach so netzautark machen, wie Du oben beschreibst und sich sogar zu Inselnetzen zusammenschließen, solange sie die 100.000er Marke nicht überschreiten? Richtig?

      Die Antwort zu b) habe ich noch nicht ganz verstanden. Was meinst Du mit galvanisch vom Hauptnetz trennen? Dass die Windradbetreiber ihren Strom dann erst einmal dezentral vermarkten würden, ein späterer (Wieder-)Anschluss ans öffentliche Netz aber über die Freqcon-Technologie möglich wäre?

    4. Holger Lindner
      Holger Lindner · vor 5 Jahren

      (in Antwort auf gelöschten Kommentar) Man muss das nicht an der Zahl 100.000 fest machen.

      Es geht doch darum, dass die meisten Stromverbraucher an das herkömmliche Niederspannungsnetz <1000V (hinter den Trafo der Mittelspannung >1000V) also 400/230 +-10% angeschlossen sind.

      Ebenso die meisten Erzeugeranlagen auch direkt in die Niederspannung einspeisen. Die typische Grenze hier die < 1 MW Anlagen. Üblicherweise, findet man dank der alten EEG Einspeisevergütung im Bereich bis 500kW die allermeisten Anlagen, die Dezentral genutzt werden könnten.

      Die Anlagen, die in die Mittelspannung einspeisen, lasse ich mal außen vor. Irgendwo sollte man ja anfangen, und da geht das auf der unteren Ebene eben besser und leichter, wenn man denn wollte.

      Da das EEG aber die Eigenutzung des erzeugten Stromes streng limitiert, und Hürden aufgebaut hat, wirklich eine örtliche Energiewende zu realisieren, ist der Staat samt angeschlossene Energieversorger nur ein großer Lügenbold, was die Energiewende betrifft.

      Unsere damalige Firma, hat sogar 16.000 Eurotzen für ein Rechtsgutachten ausgegeben, dass genau das auch dokumentiert.

      Dabei geht es auch um das "Speicherprivileg". Nach dem EEG können, Städter noch nicht mal die Energiewende für sich vollziehen. Das schreibt aber das EEG vor, und schränkt es durch einen Dschungel von § selbst wieder ein. Deshalb halte ich die alle für Arschlöcher !

      Es wird per Gesetz etwas gefordert, was gleiches Gesetz ausschließt. Das weiß auch die dicke Leidkuh samt Gefolge und auch die linksgrünen Khmer ala Trittihn der Weise.

      Es ist schon lange möglich die Energiewende im Kleinen zu vollziehen. Nur der Fiskus hat was dagegen. Ich schreibe das Prinzip gleich mal als Hauptkommentar kompletter auf.

  3. Holger Lindner
    Holger Lindner · vor 5 Jahren

    Da das nicht untergehen soll, und ich wieder mal eine unzulängliche Antwort bekommen habe, kann man Details zu dem Zertifizierungsverfahren

    https://moe-service.co...

    bekommen. Wer behauptet, dass die EEG Anlagen, diese Kritiereien schon 2010 erfüllen mussten, dann sollte man sich die Frage stellen, warum dies dann nicht so war in 2010, und erst im Jahre 2019 Gesetzescharakter bekommen hat.

  4. Holger Lindner
    Holger Lindner · vor 5 Jahren

    Teil II die technische Lösung

    mit unserem Partner https://www.freqcon.co... Unsere Umrichter und Regelungssysteme ermöglichen den effizienten und netzverträglichen Betrieb von Windenergieanlagen und Energiespeichersystemen. Wir bieten sowohl Lösungen für Netzparallelbetrieb, als auch für Inselnetze an. Unsere Produkte decken das gesamte Spektrum vom kW-Bereich bis zum Multi-MW-Bereich ab. Neben unseren Standard-Produkten entwickeln wir auch kundenspezifische Lösungen basierend auf ihren Projektanforderungen.

    Haben wir neue Applikationen erarbeitet, die eine echte Energiewende ermöglichen. Dieses ist aber erst technisch möglich, da dazu erst die nötige Leistungselektronik entwickelt werden musste, die es in der Vergangenheit nicht geben musste, und auch mangels "Halbleiter" nicht gab. Man war also nicht, wie dumme FFF Marktschreier so verlauten lassen untätig, sondern man hat intensiv F&E betrieben, damit diese Systeme auch mal Wirklichkeit werden, weil die Defizite der EEG Anlagen schon so lange bekannt sind, wie die Erfindung des Dynamos.

    Mit dieser Technologie können alle EEG Stromerzeuger nun auch Kohlekraftwerke ersetzen. Denn diese Converter/Inverter Technologie ist im Stande, Netze aus dem Stand heraus (Black-Start) zu bilden, und das nicht auf einer Basis des herkömmlichen analogen Drehfeld (Motor-Generator) sondern auf einen künstlich erzeugten, elektronisch digitalen Drehfeld. Mit der Stromausgabe in Gleich oder Wechselstrom.

    Für interessiertes Publikum sind mehrere Informationstage in 2020 geplant. Am hauseigenen Teststand 3MW kann dann die Funktionsweise in Echtzeit in Augenschein genommen werden.

    Derzeit sind mehrere Projekte in der Planung. Besonders auch auf der Irischen Insel, speziell im Fokus mit WEA gesehen. Das geht dort leichter, weil es weniger bornierte Sesselsitzer gibt, und Irland nicht an das Verbundnetz Festland angekoppelt ist. Gleiches gilt auch für England.

    Ferner muss man immer wieder betonen, das Deutschland das EEG nicht aus "Ökologischen" Gründen erfunden hat, sondern es einfach nur die größte Abzockermethode war, um staatlich garantierte Rendite für finanzstarke Investoren zu garantieren und Netzbetreiber und Versorger samt Staat durch Steuern sich fett gefressen haben. Dh die Scheixxe die in den letzten 20 Jahren installiert wurde, muss jetzt erstmal auf einen vernünftigen technischen Stand gebracht werden, um die Versorgungssicherheit auch gewährleisten zu können. Otto-Normal Freitagsbrüller hat nämlich keine Ahnung, auf welch dünnen Eis sich die Versorgungslage befindet.

    Dh die Priorität liegt nun darauf, den entstandenen Schaden in einer gewissen Zeitspanne zu minimieren, auch in Hinblick, dass in Zukunft die jetzigen MASTER-Kraftwerke vom Netz genommen werden.
    Dh eine weiter CO2 "Reduktion" kommt eh nicht in Frage. Auch nicht durch E-Antriebe, denn die Infrastruktur gibt das längst auch nicht her.

    In der Übergangszeit, wird man auch nicht auf dezentrale Gas-Kraftwerke verzichten können. Es wird in der Zukunft auf einen vernünftigen Mix ankommen, was man für Energiequellen effektiv nutzen kann. Wer dabei auch noch auf die Idee kommt, dass sich ständig erneuernde CH4 zu verteufeln, den sollte man in die Hölle schicken oder auf Tonga Tonga aussetzen.

  5. Holger Lindner
    Holger Lindner · vor 5 Jahren

    Dazu möchte ich gerne mal ein wenig "Insider" Wissen weitergeben. Ein jeder möge sich selbst dazu Gedanken machen, oder anständige Fragen stellen, die ich dann auch gerne anständig zu Beantworten versuche.

    Punkt A) betrifft die neue technische Richtlinie VDE AR 4110 . Anschluss von Erzeugungsanlagen an das Mittelspannungsnetz. Link für BHKW gedacht, aber gilt auch für Wind Anlagen. https://www.energas-gm...

    Mit der VDE 4110 treten einige wesentliche Änderungen in Kraft. Das betrifft vor allem erweiterte technische Eigenschaften von Erzeugungsanlagen, wie z.B. einen geänderten Blindleistungsbereich, das Durchfahren eines Spannungssprungs nach oben sowie erweiterte Anforderungen an das Schutzkonzept. Hersteller bestätigen diese Anforderungen durch neue Einheiten- und Komponentenzertifikate. (...) Wer vermeiden will, dass sich Planung, Bau und Inbetriebnahme einer Anlage verzögern, sollte zudem sein Augenmerk auf eine reibungslose Zertifizierung legen. Denn sobald sich diese verzögert, kommt das gesamte Projekt in zeitlichen Rückstand. Und ohne Anlagenzertifikat ist keine Inbetriebnahme möglich.

    Die technische NEU-Komponente ist die, dass die EE-Anlagen, nicht mehr wie früher auf dem Prinzip "A-Synchron" Strom erzeugen, sondern auf dem Prinzip "Synchron". Der Unterschied liegt darin, dass A-Syn Systeme immer einen Blindstromanteil benötigen (Erzeugung Magnetfeld Generator) um überhaupt selber Strom erzeugen zu können. In der Regel und mit Daumen kann man mit 10% im Nennlastbereich rechnen, beim hochfahren einer Anlage, liegt der Anteil teilweise sogar bei 60%. Diesen Strom bezeichnet man dann als kVAr (cos.phi) der Phasenversetzt ist, und wenn nicht kompensiert wird, das Netz wie ein "Echo" belastet, da er nicht abgeführt wird. Er muss kompensiert werden.

    Diesen Blind-Strom muss nun ein Synchron-Stromerzeuger (Master) erzeugen. Das sind dann zB die Kohlekraftwerke und AKW. Oder eben wieder einfangen, dann findet man das unter den Begriff "Phasenschieber".

    Rund 95% aller Alt-EEG-Anlagen sind technisch nicht in der Lage, ohne Blindstrom, Strom erzeugen zu können. Mit wilden Zubau, wie geschehen, steigt somit der Anteil an den nötigen Blindstrom. Mindestens 10% der Installierten Leistung. Wenn also 300 MW WEA installiert werden, (auch wenn diese kaum diese 300MW mal erzeugen), dann müssen 30MW als Blindleistung vorgehalten werden, damit im Falle X das WEA auch funktioniert.

    Ich hoffe das wird verstanden, je mehr dümmere EEG-Anlagen installiert, desto mehr an Blindleistung muss erzeugt und auch wieder kompensiert werden. Wenn nun aber Kohle und AKW abgeschaltet werden, fehlen die MASTER um dieses zu tun. Das Verhältnis von Synchron zu Asynchron Stromerzeuger hängt einfach schief.

    Sollte diese Grundlage verstanden werden, und nicht durch FFF Marktschreierei im Hyperwahn, dumm niedergebrüllt werden, dann gibt es noch Teil 2 mit real existierenden Lösungsmöglichkeiten für die Zukunft. Denn dort arbeiten wir dran. Aber erstmal hat man zu Akzeptieren, dass der Zubau von EEG Anlagen, wie in Vergangenheit, technischer Bullshit hoch 12 war und nur der Möglichkeit geschuldet, dass es eben noch genügend AKW und Kohlestrom gab, um die technischen Defizite ausgleichen zu können.

    1. Daniela Becker
      Daniela Becker · vor 5 Jahren

      Seit 2010 müssen alle Energieerzeugungsanlagen in Deutschland mit mehr als 100 kW Spitzenleistung, die ihre Leistung in das Mittelspannungsnetz einspeisen - also auch Wind- und Solaranlagen - Blindleistung bereitstellen.

    2. Holger Lindner
      Holger Lindner · vor 5 Jahren

      @Daniela Becker Das stimmt nicht... wenn ja möchte ich die Quelle sehen, und wenn mein Hinweis auf die VDE AR die erst seit jetzt gilt, auch wieder Bullshit sein sollte, dann bitte ich um Sperrung...

      Ebenfalls werde ich dann alle BHKW Hersteller verklagen A-Synchron Generatoren eingesetzt zu haben.

      Frau Becker !!! Ich bin seit 2001 in der Branche tätig, ob es Ihnen gefällt oder nicht.

      Daher möchte ich nicht einfach nur eine Behauptung lesen, sondern wissen wo das seit 2010 gesetzlich geregelt wurden ist !

    3. Daniela Becker
      Daniela Becker · vor 5 Jahren

      @Holger Lindner Die VDE AR hat 2018 die Mittelspannungsrichtlinie abgelöst, die dies vorschrieb. Ich bin in dem Thema nicht mehr so drin, kann mir aber nicht vorstellen dass die Anschlussregel hinter den Stand von 2010 zurückfällt. https://de.wikipedia.o...

    4. Holger Lindner
      Holger Lindner · vor 5 Jahren

      @Daniela Becker Antworten bekommt man von BMWi speziell zu dem Thema Blindleistung aus dem Jahre 2016 in einer Studie präsentiert

      https://www.bmwi.de/Re...

    5. Nick Reimer
      Nick Reimer · vor 5 Jahren

      Und warum sollten nicht andere WEA, andere Biomasse-, Wasserkraft- oder Solarkraftwerke den Blindstrom liefern können? Außerdem erscheinen mir die 10 % sehr hoch gegriffen: Meine Solaranlage arbeitet seit zehn Jahren mit weniger als 2 %...

    6. Holger Lindner
      Holger Lindner · vor 5 Jahren

      @Nick Reimer Das steht in dem BMWi Papier drinne. Natürlich können auch diese Anlagen Blindstrom liefern, aber nicht in der Menge, wenn diese im Prinzip A-Synchron aufgebaut sind.

      Deine Solaranlage, kann man auch nicht mir rotieren induktiven Generatoren vergleichen, denn du brauchst ja dabei kein Magnetfeld. Hier liegt es dann wieder an den Wechselrichter, den man ja dazu braucht um überhaupt in das AC Netz einspeisen zu können.

      Mehr findest Du hier direkt bei SMA

      https://www.sma.de/par...

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