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Digital Resident aus Leidenschaft. Aber ohne dabei betriebsblind zu sein. Seit 2000 bewege ich mich als Journalist und als Trainer an den digitalen Schnittpunkten von Politik, Medien und Gesellschaft. Nützliche Links habe ich schon immer gerne geteilt.
Vergangene Woche habe ich einen Text zur Einigung zwischen Zeitungsverlegern und öffentlich-rechtlichem Rundfunk (ÖRR) zur Frage, wer was im Netz veröffentlichen darf, gepiqt. Im Kern ging es um die Frage, wie viel Text die Online-Angebote des ÖRR enthalten dürfen, ohne dass sie zu "presseähnlich sind". Letztendlich haben ARD, ZDF und Deutschlandfunk die Kröte mit der Presseähnlichkeit geschluckt. Das ist gar keine gute Idee, findet Leonhard Dobusch, Mitglied des ZDF-Fernsehrats. Für ihn ist der Kompromiss eher eine Kapitulation der ÖRR. Er nennt acht Gründe für öffentlich-rechtliche Texte im Netz:
Ich bin da mit meinem piqd-Kollegen Leonhard Dobusch komplett d'accord. Es ist nicht erst im Jahr 2018 ausgemachter Unsinn, dass die Printbranche das Wort für sich pachten will. Online-Journalismus ist per se ein multimedialer Mix, egal, ob er auf den Webseiten von Zeitungsverlagen oder auf denen von öffentlich-rechtlichen Sendern stattfindet. Natürlich tut sich der ÖRR leichter damit, audiovisuelle Inhalte zu erstellen, aber das ist noch lange kein Grund, ihm Texte zu verbieten. Ich bin auch absolut überzeugt, dass dieser Kompromiss den Verlagen wirtschaftlich nichts bringen wird. Bloß weil die Texte beim ÖRR nun vielleicht kürzer ausfallen, werden sich die Leute sicher nicht in Scharen auf die - immer häufiger kostenpflichtigen - Angebote der Zeitungsverlage stürzen. Deren Texte werden dadurch auch nicht automatisch besser. Ob sich jemand von einem journalistischen Angebot angesprochen fühlt, hängt doch nicht vom gewählten Medientyp ab, sondern davon, ob er sich einen Mehrwert von einem Beitrag verspricht. Und der Mehrwert ist oft multimedial besser herzustellen.
Quelle: Leonhard Dobusch Bild: CC-BY 2.0 Alex E... netzpolitik.org
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