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Flucht und Einwanderung

Ist es eigentlich legal, die Wertsachen von Flüchtlingen zu beschlagnahmen?

J. Olaf Kleist
Politikwissenschaftler mit dem Schwerpunkt Flüchtlingsforschung

am Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM), Berlin.

Gründer des Netzwerks Fluchtforschung.

Forscht zu, schreibt über und kommentiert Migrations- und Flüchtlingspolitik, insbesondere aber nicht nur in Deutschland und Europa.

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J. Olaf KleistSamstag, 30.01.2016

In verschiedenen Ländern der EU wird zur Zeit diskutiert, Wertsachen von Flüchtlingen über einer bestimmten Summe zu beschlagnahmen. In Dänemark hat das Parlament ein entsprechendes Gesetz verabschieden. In der Schweiz müssen Guthaben über 1000 Franken abgegeben werden. Auch in Deutschland ist eine solche Praxis im Prinzip möglich, wenn sie auch selten angewendet wird. Doch ist dies nach EU-Recht eigentlich legal? 

Die Juraprofessoren Kees Groenendijk und Steve Peers kommen zu einem klaren Ergebnis: 

In conclusion: a national rule allowing authorities to confiscate all means of an asylum seeker above a fixed amount, irrespective of the individual circumstance on the grounds mentioned in point 4 and 6 above is not compatible with Union law.

Für Dänemark gilt hier eine Ausnahme (und die Schweiz ist natürlich nicht Teil der EU), aber in Deutschland ist die Beschlagnahmung von Wertsachen und Guthaben eigentlich nicht legal. Möglich ist lediglich die Feststellung, ob Asylbewerber über genügend Mittel verfügen, um ihre eigenen Kosten zu decken – aber nicht, diese dann zu beschlagnahmen – ein fairer, gänzlich anderer (und weniger patriarchaler) Ansatz, der bloß nicht populistisch genug zu sein scheint. 

Ist es eigentlich legal, die Wertsachen von Flüchtlingen zu beschlagnahmen?

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