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Medien und Gesellschaft

Journalismus & Netz #26 | TikTok-Viralhits, Netzpolitik-Zombie & 👸

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torial .comSamstag, 29.10.2022

Dieser Beitrag erschien zuerst im September 2022 im torial Blog.

von Angela Gruber

Von TikTok aus erobern die meisten viralen Inhalte das Netz

Auf einmal sind sie überall, aber woher kommen eigentlich virale Inhalte? TikTok ist die neue Hauptquelle von Viralität und hat Twitter abgelöst, besagt eine neue Untersuchung der Plattform „Know your Meme“.

Es ist nicht immer einfach, den Ursprung von Themen oder Memes zu finden, über die plötzlich viele Internetnutzer:innen gleichzeitig diskutieren wollen.

Die Seite „Know your Meme“ macht aber genau das seit Jahren und kann somit auch Veränderungen und Trends nachvollziehbar machen, wie der Autor des Beitrags, Aidan Walker, meint. Weiter schreibt er:

„Um wirklich zu verstehen, wie sich das Internet über die Zeit verändert, ist es wichtig, sich die zugrundeliegende Kultur anzusehen. Memes sind Symbole, die einen Einblick in das verschaffen, was zu einem bestimmten Zeitpunkt kulturell relevant ist. Damit sind Meme zentrale Indikatoren dafür, wie das Ökosystem der sozialen Medien funktioniert.“

Walkers Berechnungen zufolge entstammten 2020 rund 25 Prozent der untersuchten Memes TikTok, Twitter lag deutlich vorn mit rund 37 Prozent. Für das Jahr 2021 hat TikTok deutlich aufgeholt und beide Plattformen liegen fast gleichauf. Walker führt den Erfolg von TikTok unter anderem darauf zurück, dass die Plattform perfekt an die Smartphone-Nutzungsgewohnheiten der Menschen angepasst sei.

Für das laufende Jahr liegt TikTok in Walkers Rechnung mit 47 Prozent deutlich vor Twitter, wo rund 30 Prozent der untersuchten Memes ihren Ursprung hatten.

Wird sich der Trend weiter fortsetzen? Gut möglich. Aber das Karussell der sozialen Netzwerke dreht sich weiter, glaubt auch Walker.

„In zehn Jahren ist es gut möglich, dass wir ganz andere neue Plattformen in der Liste haben, und die Entscheidungen hierüber fallen zum Teil heute. Das soziale Internet ist aus Eierschalen und Pappmache gebaut, nicht aus Beton.“

Wie schnelllebig das Viral-Business sein kann, zeigt sich auch anhand eines Vergleichs mit den Werten von 2010, die „Know your Meme“ ausgibt: Damals kamen die meisten viralen Memes von YouTube (rund 35 Prozent), gefolgt von 4chan (rund 28 Prozent).

Vorratsdatenspeicherung die zweiundvierzigste: Berichterstattung über einen netzpolitischen Zombie

Ich schreibe schon seit einigen Jahren über Netzpolitik und ein Thema begleitet mich bereits fast meine gesamte „Schreibkarriere“: die Vorratsdatenspeicherung. Liebling von deutschen Innenministern ist die Vorratsdatenspeicherung ein netzpolitischer Zombie, der im September wieder in den Schlagzeilen deutscher Medien aufgetaucht ist. In einem bereits bekannten Zusammenhang, nämlich dem, dass ein Gericht die deutschen Begehrlichkeiten als rechtswidrig abstraft.

Dieses Mal geht es um ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg. Dieser hat entschieden, dass die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. Es dürfen, so das Gericht, nicht ohne Anlass Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger gespeichert werden. Eine Speicherung von bestimmten Daten ist zulässig, aber nur unter bestimmten strengen Voraussetzungen.

Das Urteil war absehbar gewesen, denn in der Vergangenheit hatte das Gericht ähnlich geurteilt, zum Beispiel 2014 oder 2020 und zuletzt im April dieses Jahres

An der in Deutschland ausgeübten Speicherpraxis ändert sich trotz des Urteils nicht unmittelbar etwas, denn die Speicherpflicht für Telekommunikationsanbieter wird von der Bundesnetzagentur seit 2017 ohnehin nicht durchgesetzt.

Die Posse um die deutsche Vorratsdatenspeicherung bietet sich für harsche Kommentare an, die so oder so ähnlich aber auch 1:1 aus den Archiven deutscher Medien hätten kopiert werden können für den September 2022. Sascha Lobo schreibt in seiner Kolumne für den SPIEGEL beispielsweise spitz:

„Mehr Nein geht nicht, noch neiner würde die Welt zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung nur sagen, wenn sie vorsorglich explodieren würde. Aber vermutlich würde Innenministerin Nancy Faeser auch im Fall der Detonation des Planeten noch ein- oder zweimal versuchen, die Vorratsdatenspeicherung einzuführen.“

Der aktuelle Justizminister Marco Buschmann (FDP) reagierte auf Twitter: „Wir werden die anlasslose Vorratsdatenspeicherung endgültig aus dem Gesetz streichen, denn sie verstößt gegen die Grundrechte“, schrieb Buschmann. Mal sehen, wann die Idee wieder auftaucht.

Ganz weg ist sie ohnehin nicht, denn auch nicht der Europäische Gerichtshof hat ja jede Datenspeicherung abgelehnt. Denkbar wäre, dass jetzt ein sogenanntes Quick-Freeze-Verfahren Standard wird. Diese Idee hat Buschmann in der Vergangenheit mehrfach befürwortet und tut dies auch im Lichte des neuen Urteils noch.

Das könnte konkret bedeuten, dass auf richterliche Anordnung hin bestimmte Daten anlassbezogen gesichert werden könnten durch die Telekommunikationsanbieter. Der Rest soll schnell gelöscht werden.

Warum niemand sagen kann, wie viele Menschen den Livestream zur Beerdigung der Queen gesehen haben

Der Tod der Queen Elizabeth II. war auch ein mediales Großereignis, das in sozialen Netzwerken starken Widerhall fand. Wer sich bei diversen Medien über den Tod der britischen Monarchin und die Beisetzung in London informieren wollte, las oft von einer schwindelerregenden Zahl: 4,1 Milliarden Menschen weltweit, hieß es, würden „laut Schätzungen“ das Ereignis am Bildschirm verfolgen.

Unter der Überschrift „4,1 Milliarden Zuschauer oder halt irgendeine andere ausgedachte Zahl“ hat Medienkritiker Stefan Niggemeier bei Übermedien die Berechnung und Verwendung der Zahl in der Berichterstattung auch seriöser Medien kritisiert.

Aurelie von Blazekovic zeichnet in der Süddeutschen Zeitung nach, auf welch hanebüchene Weise die Zahl wirklich zustande kam. 

Die Autorin fragte bei der auch im Übermedien-Text erwähnten mutmaßlichen Urheberin der Zahl nach: einer Bloggerin und Fernsehkritikerin namens Carolina Beltramo aus Argentinien.

Ihr antwortet ein Sprecher einer PR-Agentur in London. Eigentlich, so schreibt dieser von Blazekovic, sei es unmöglich, eine Zahl zu berechnen. Beltramo habe aber auf Grundlage von „Zuschauerzahlen von ähnlichen Ereignissen in der Vergangenheit“ sowie Anpassungen hinsichtlich des „Bevölkerungswachstums“ ihre Vorhersage getroffen.

Das Fazit in der SZ:

„Das war es schon mit der Erklärung. Pi mal Daumen mal Livestream, fertig waren die 4,1 Milliarden. Eine gesicherte globale Quote – man ahnte es – gibt es also nicht.“

Ob 4,1 Milliarden Zuschauerinnen und Zuschauer oder doch nicht: ARD und ZDF jedenfalls dürften mit ihrer Berichterstattung die Reichweite ein Stückchen weit gesteigert haben. Sie berichteten in stundenlangen Livestreams parallel von dem Ereignis in London (Livestreams gab es auch bei Tagesschau24 und Phoenix), was angesichts der aktuellen Skandale um den rbb und NDR sowie der Spardiskussionen um das Angebot auf sozialen Netzwerken für Kritik sorgte. Auch Prominente wie Jan Böhmermann, der für die Öffentlich-Rechtlichen arbeitet, kritisierten diese Entscheidung der Senderverantwortlichen auf Twitter. 

Die Einschaltquoten waren hoch, was ZDF-Chefredakteur Peter Frey gegenüber der Deutschen Presse-Agentur als Absolution deutete.

„Wir verzichten bei royalen Ereignissen auf Doppelübertragungen, mit einer Ausnahme: dem Tod der Queen. Der enorme Publikumszuspruch zeigt: Das war richtig.“

So eindeutig, wie Frey die Lage darstellt, ist sie meiner Meinung nach nicht. Es täte den Verantwortlichen der öffentlich-rechtlichen Sender durchaus gut, differenzierter und selbstkritischer mit Kritik umzugehen – nicht nur, wenn es um offensichtliche Skandale geht.

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